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Mitgliedschaft
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Einfach das Beitrittsformular in der PSV Geschäftsstelle ausfüllen und abgeben.
Schon ist man Mitglied beim PSV.
Leider ist aus rechtlichen Gründen Beitritt Online nicht möglich.
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Mitgliedsbeiträge - monatlich
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Vollmitglied
Ehegatte
Jugendbeitrag (Schüler und Jugendl. bis 18 Jahre)
Familienmitglied (bis 18 Jahre)
Schüler, Studenten, Azubis,
Wehr- und Zivildienstleistende (bis 26 Jahre)
Senioren (ab 63 Jahre)
passive Mitglieder
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Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
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12,40
9,50
6,80
2,70
8,30
8,30
6,80
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Sonderbeiträge - pro Kalenderhalbjahr
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Fechten
Judo
Handball
Taekwon-Do
Leichtathletik
Bogensport
Fitneß
Tischtennis
Volleyball
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alle Mitglieder
alle Mitglieder
Vollmitglied, Ehefrau
Sonstige
alle Mitglieder
alle Mitglieder
Erwachsene
Kinder, Jugendliche
alle Mitglieder
Erwachsene
Kinder, Jugendliche
Erwachsene
Kinder
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Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
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6,20
21,00
10,00
5,00
21,00
10,00
17,00
7,00
60,00
6,20
3,10
18,00
6,00
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Wassergymnastik Erwachsene
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Mitglieder
Nichtmitglieder
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halbjährlich
halbjährlich
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Euro
Euro
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Sonderbeiträge Tennis
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Erwachsene
Schüler, Studenten,
Wehr- und Zivildienst sowie Auszubildende
Jugend ab 14-18 Jahre
Kinder bis 14 Jahre
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Euro
Euro
Euro
Euro
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133,00
92,00
72,00
52,00
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Weitere Infos
- Pflichtversicherung - ausgenommen passive Mitglieder Euro 2,00 / Jahr
- Aufnahmegebühr Euro 15,00 - einmalig
Anmerkungen:
- Voraussetzung für Familienmitgliedsbeitragssatz: Mitgliedschaft eines Vollmitglieds UND eines Ehegatten
- Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende (bis 26 Jahre) Beitrag nur bei Vorlage geeigneter Unterlagen für das Folgejahr bis spätestens 01.12.
Bei fehlendem Nachweis muß der volle Mitgliedsbeitrag entrichtet werden, Rückerstattungen sind nicht möglich!
- ab dem 3. Kind unter 18 Jahre entfällt der Mitgliedsbeitrag
- Beiträge sind als Bringschuld zu entrichten
- Verwaltungspauschale Fitness einmalig Euro 11,00
- die Abbuchung erfolgt halbjährlich
- gemäß dem Präsidiumsbeschluß von 01.01.1992 kann der Mitgliedsbeitrag nur noch über Lastschrifteinzug beglichen werden
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Austritt aus dem PSV München?
- schriftlich
- jeweils 1 Monat zum Ende des Kalenderhalbjahres, d.h. spätestens zum 31. Mai bzw. 30. November
- Mindestmitgliedschaft 6 Monate
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