Mitgliedschaft

Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft

Gastmitgliedschaft     

Wahlweise 1 bis max. 6 Monate, endet automatisch zum vereinbarten Termin, keine Kündigung erforderlich. Weiterführung der Mitgliedschaft im Anschluss problemlos möglich. Dieses Angebot ist nur einmalig möglich.

Probestunde
Eine Probestunde ist kostenlos möglich. Sie brauchen sich hierzu bis auf das Fitness-Studio nicht anmelden.

Kündigung

  •  jeweils 1 Monat vor Halbjahresende d.h. spätestens zum 30. Nov. bzw. 31.Mai
  •  schriftlich an die Geschäftsstelle
  •  Mindestmitgliedschaft 6 Monate, erst dann ist eine Kündigung zum nächst möglichen Termin möglich

Anmerkungen zu den Beiträgen

  •  Beiträge sind als Bringschuld zu entrichten
  •  die Abbuchung erfolgt halbjährlich
  •  gemäß Präsidiumsbeschluss vom 01.01.1992 kann der Mitgliedsbeitrag nur über Lastschrift beglichen werden.
  •  Ermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende nur bei Vorlage eines geeigneten Nachweises
    (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) jährlich für das Folgejahr bis spätestens 30.11. Bei fehlendem Nachweis muss der volle Mitgliedsbeitrag entrichtet werden, Rückerstattungen sind nicht möglich!
  •  Adressänderungen bitte aktuell mitteilen
  •  Kontodatenänderungen bitte bis spätestens 31.05. bzw. 30.11. des laufenden Jahres mitteilen

"Sport für alle Kinder"
Seit 01.06.2011 können Sportvereinsbeiträge für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche bis inkl. 17 Jahre nun mehr im Rahmen der gesetzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe gezahlt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche:
- die Leistungen nach dem SGB ("Hartz IV") oder SGB XII beziehen bzw.
- die Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten und/oder zusammen mit den Eltern Wohngeld beziehen.
Der Antrag auf Übernahme des Vereinbeitrages muss von den Eltern (nicht vom Verein!) im zuständigen Sozialbürgerhaus gestellt werden. Weitere Infos und Antragsformularefinden Sie unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt.
Zusätzlich ist noch eine Bestätigung des Vereins notwendig, in dem das Kind / der Jugendliche Mitglied ist bzw. werden möchte. Formulare hierzu erhalten Sie ebenfalls im Sozialbürgerhaus.
Der Beitrag wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, direkt an den Verein überwiesen. Da die gesetzlichen Leistungen für Teilhabe auf 10,00 € pro Monat begrenzt sind und überdies nur für den laufenden Bewilligungszeitraum (max. sechs Monate = 60,00 €) angewiesen werden dürfen, kann leider nicht zugesichert werden, dass der anfallende Jahresbeitrag in einer Summe gezahlt werden kann.